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   BPatG, 10.10.2000 - 33 W (pat) 15/00   

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https://dejure.org/2000,20444
BPatG, 10.10.2000 - 33 W (pat) 15/00 (https://dejure.org/2000,20444)
BPatG, Entscheidung vom 10.10.2000 - 33 W (pat) 15/00 (https://dejure.org/2000,20444)
BPatG, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - 33 W (pat) 15/00 (https://dejure.org/2000,20444)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BPatG, 10.07.1998 - 33 W (pat) 73/96
    Auszug aus BPatG, 10.10.2000 - 33 W (pat) 15/00
    Damit besteht nach einigen für die Beurteilung der Ähnlichkeit und des Ähnlichkeitsgrades maßgeblichen Kriterien, nämlich wirtschaftlicher Zusammenhang, Art der Erbringung und angesprochene Abnehmerkreise, eine beachtliche Nähe (vgl im übrigen auch BPatGE 40, 192 - AIG zu Versicherungsdienstleistungen, Vermittlung von Fondanteilen, Immobilien- und Finanzierungsvermittlung ua).
  • BPatG, 16.10.1991 - 26 W (pat) 72/89

    Zeichenrechtliche Übereinstimmung der Vergleichszeichen "C. Landsberg" und

    Auszug aus BPatG, 10.10.2000 - 33 W (pat) 15/00
    Dafür genügt im Zusammenhang mit Dienstleistungen die Anbringung der Marke auf Geschäftspapieren (vgl BPatGE 32, 231 - Parkhotel Landenberg), wie es mit den vorgelegten Briefen und dem Vertrag beispielhaft dargetan ist.
  • OLG München, 28.04.2005 - 29 U 4868/04

    Markenrechtsschutz - Verwechslungsgefahr bei Verwendung des

    Des Weiteren ergänzen die Dienstleistungen "Finanzierungen" und "Versicherungen", für die die angegriffene Marke eingetragen ist, die Dienstleistungen, für die die klägerische Gemeinschaftsmarke eingetragen ist; derartige Dienstleistungen werden vielfach aus einer Hand angeboten; es bestehen hinsichtlich der Absatzwege beachtliche Berührungspunkte (vgl. BPatG, Beschluss vom 10.10.2000 - 33 W (pat) 15/00), in Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 12. Aufl., S. 386 unter "Immobilienvermittlung" dokumentiert, sowie BPatGE 40, 192, 200 f.).
  • BPatG, 16.10.2012 - 33 W (pat) 546/11

    Verwechselungsgefahr zwischen der Wortmarke "AMAMIS" und der Wortmarke "EMANIS"

    Wenngleich Dienstleistungen der Immobilienvermittlung mit Finanzdienstleistungen ähnlich sein können (vgl. BPatG 33 W (pat) 15/00; BPatG 33 W (pat) 4/04; BPatG 33 W (pat) 56/03), ist vorliegend zu berücksichtigen, dass die Widerspruchsmarke nicht ganz allgemein für Finanzgeschäfte jeder Art eingetragen ist, sondern für einen speziellen Bereich, nämlich Dienstleistungen der Emission, Platzierung und Zeichnung von Wertpapieren einerseits sowie spezielle Dienstleistungen einer OGAW andererseits.
  • BPatG, 25.09.2012 - 33 W (pat) 546/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "AMAMIS/EMANIS (IR-Marke)" - zur Kennzeichnungskraft

    Wenngleich Dienstleistungen der Immobilienvermittlung mit Finanzdienstleistungen ähnlich sein können (vgl. BPatG 33 W (pat) 15/00; BPatG 33 W (pat) 4/04; BPatG 33 W (pat) 56/03), ist vorliegend zu berücksichtigen, dass die Widerspruchsmarke nicht ganz allgemein für Finanzgeschäfte jeder Art eingetragen ist, sondern für einen speziellen Bereich, nämlich Dienstleistungen der Emission, Platzierung und Zeichnung von Wertpapieren einerseits sowie spezielle Dienstleistungen einer OGAW andererseits.
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